Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Die
Vorlage eines Energieausweises ist nach der Energie-Einsparverordnung seit dem 01.07.2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien Pflicht.
Der Gebäude-Energieausweis dokumentiert für den Käufer oder Mieter einer Immobilie, inwieweit diese
dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entspricht. Ist die Energieeffizienz Ihres Gebäudes "im Lot?" Wir erstellen für Sie den Energieausweis für Wohngebäude im Bestand.
Sprechen Sie uns an!
Gebäudeenergieberater sind berechtigt:
- nach § 21 der Energieeinsparverordnung Energieausweise für Wohngebäude im Bestand auszustellen.
- in Förderanträgen an die KfW gegenzuzeichnen, dass die Modernisierungs-
- planung für ein Wohngebäude geeignet ist, den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen.
Dieser muss erreicht werden, damit im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW besonders attraktive Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
- als Sachkundige die Einhaltung der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes für neu errichtete Gebäude festzustellen
(§10 EEWärmeG).
Dazu prüfen sie die Nachweise der ausführenden Unternehmen dahingehend, dass in dem neu errichteten Gebäude im vorgeschriebenen Umfang erneuerbare Energien eingesetzt werden.