mehr Fördergeld für die kleine Kraft-Wärme-Kopplung
Bereits im Jahre 2015 trat die novellierte Mini-KWK-Richtlinie der Bundesregierung in Kraft. Damit wird die Förderung im kleinen Leistungsbereich verbessert und darüber hinaus eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt. Ausserdem wird die Anwendung der Richtlinie vereinfacht.
Zur Begründung der Novellierung erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mini-Kraft-Wärme-Anlagen leisten durch hohe Brennstoffausnutzung sowie die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir haben deshalb die Förderbedingungen für besonders effiziente Anlagen verbessert."
Interessant für die Hauseigentümer: Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben, so dass sich die Wirtschaftlichkeit im kleinsten Leistungssegment bessert. Zudem ist noch eine Bonusförderung eingeführt worden: "Wärmeeffizienz" (+ 25 Prozent). Sinn der Bonusförderung ist, dass die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert werden soll. Eine weitere Bonusförderung "Stromeffizienz" (+ 60 Prozent) sooll Anreize zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, beispielsweise Brennstoffzellen, schaffen.
Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 mit ihrer Aktionsprogramm Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Durch diese Verbesserungen der Richtlinie erhöht sich beispielsweise die Förderung für eine besonders effiziente Anlage ( 1 Kilowatt elektrische Leistung) von 1500 auf 3515 Euro.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit